ahavta - Begegnungen
Der Wochenabschnitt der Tora
Chukkat
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Chukkat

„Satzung“ • 4. Mose 19–22,1

Der Wochenabschnitt Chukkat

4. Buch Mose 19,1–22,1

Der Herr redete zu Mose und zu Aaron also:

Dies ist die Satzung der Lehre, die der Herr geboten: Rede zu den Kindern Israel, dass sie dir bringen eine rote makellose Kuh, an der kein Fehl ist, auf die kein Joch gekommen.

Und gebet sie dem Priester Elasar, er bringe sie hinaus vor das Lager, und man schlachte sie vor ihm.

Der Priester Elasar nehme von ihrem Blute mit seinem Finger und sprenge gegen die Vorderseite des Stiftszeltes von ihrem Blute siebenmal.

Man verbrenne die Kuh vor seinen Augen; ihre Haut, ihr Fleisch, ihr Blut samt ihrem Unrat soll man verbrennen.

Der Priester nehme dann Zedernholz und Ysop und Karmesin und werfe dies mitten in den Brand der Kuh.

Der Priester wasche hierauf seine Kleider und bade seinen Leib im Wasser, hernach darf er in das Lager gehen, aber der Priester bleibt unrein bis zum Abend.

Auch der sie verbrennt, soll seine Kleider waschen im Wasser und seinen Leib baden im Wasser; er bleibt unrein bis zum Abend.

Ein reiner Mann sammle die Asche der Kuh und lege sie nieder außerhalb des Lagers, an einen reinen Ort, und sie bleibe als Besprengungsopfer der Gemeinde der Kinder Israel in Verwahrung; ein Entsündigungsopfer ist es.

Auch der die Asche der Kuh gesammelt hat, wasche seine Kleider und sei unrein bis zum Abend, und es sei den Kindern Israel und dem Fremdling, der unter ihnen weilt, eine Satzung für ewig.

Wer die Leiche irgend einer menschlichen Person berührt, ist unrein sieben Tage.

Derselbe lasse sich damit entsündigen am dritten Tage und am siebenten Tage, so ist er rein; wenn er sich aber nicht entsündigen läßt am dritten Tage und am siebenten Tage, ist er nicht rein.

Jeder, der einen Toten berührt, den Leib eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigen läßt, hat [durch sein Betreten] die Wohnung des Herrn verunreinigt; diese Person werde ausgerottet aus Israel; denn das Besprengungswasser ist nicht auf ihn gesprengt worden, unrein ist er, noch ist seine Unreinheit an ihm.

Das ist das Gesetz, wenn ein Mensch in einem Zelte stirbt: Jeder der ins Zelt kommt, und alles, was im Zelte ist, soll sieben Tage unrein sein.

Alles offene Gefäß, worauf kein festschließender Deckel ist, ist unrein.

Jeder, der auf offenem Felde einen vom Schwerte Erschlagenen berührt oder einen Verstorbenen oder den Knochen eines Menschen oder ein Grab, soll unrein sein sieben Tage.

Man nehme für den Unreinen von der Asche des verbrannten Entsündigungsopfers und thue darauf lebendes [Quell-] Wasser in ein Gefäß;

Und ein reiner Mann nehme Ysop und tauche ihn in das Wasser und sprenge auf das Zelt und auf alle die Geräte und auf die Personen, die dort waren und auf Den, der den Knochen oder den Erschlagenen oder den Verstorbenen oder das Grab berührt hat.

Der Reine sprenge auf den Unreinen am dritten Tage und am siebenten Tage und entsündige ihn am siebenten Tage; er wasche dann seine Kleider und bade im Wasser, und am Abend ist er rein.

Jemand, der unrein ist und sich nicht entsündigen läßt, diese Person werde ausgerottet aus der Versammlung, denn das Heiligtum des Herrn hat er verunreinigt; das Besprengungswasser ist nicht auf ihn gesprengt worden, unrein ist er.

Das sei ihnen zur ewigen Satzung; wer das Besprengungswasser sprengt, wasche seine Kleider, und wer das Besprengungswasser berührt, ist unrein bis zum Abend.

Alles, was der Unreine berührt, ist unrein; die Person, die ihn berührt, ist unrein bis zum Abend.

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