ahavta - Begegnungen
Der Wochenabschnitt der Tora
Mezora
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Mezora

„Aussätziger“ • 3. Buch Mose 14–15

Der Wochenabschnitt Mezora

3. Buch Mose 14,1 – 15,33

Der Herr redete zu Mose also:

Das sei das Gesetz für den Aussätzigen am Tage, wenn er für rein erklärt werden soll: Er werde zum Priester gebracht.

Der Priester gehe hinaus vor das Lager; sieht der Priester, dass der Aussatz geheilt ist an dem Aussätzigen:

So gebiete der Priester, dass man für den, der sich reinigen lässt, zwei lebendige reine Vögel und Zedernholz und Karmesin und Ysop nehme.

Ferner gebiete der Priester, dass man den einen Vogel schlachte in ein irdenes Gefäß, über lebendigem [frischem] Wasser.

Den lebenden Vogel nehme er, dazu das Zedernholz und den Karmesin und den Ysop, und tauche diese und den lebendigen Vogel in das Blut des Vogels, der geschlachtet worden über dem lebendigen Wasser;

Und sprenge auf den, der sich von dem Aussatz reinigen lässt, sieben Mal; er erkläre ihn für rein und lasse den lebenden Vogel fliegen in das freie Feld.

Der sich reinigen lässt, wasche seine Kleider und scheere sein Haar und bade im Wasser und er ist rein, hernach darf er in das Lager gehen, dort bleibe er außer seinem Zelte sieben Tage.

Am siebenten Tage scheere er [nochmals] sein Haar, sein Haupthaar und seinen Bart und seine Augenbrauen, und wasche seine Kleider und bade seinen Leib im Wasser, und er ist rein.

Am achten Tage nehme er zwei Schafe ohne Fehl und ein weibliches Schaf ohne Fehl von einem Jahr und drei Zehntel Kernmehl, als Speiseopfer mit Öl eingerührt, und ein Log Öl.

Der reinigende Priester stelle den Mann, der sich reinigen lässt, und jene [Opfer] vor den Herrn an den Eingang des Stiftszeltes.

Der Priester nehme das eine Schaf und bringe es dar zum Schuldopfer und das Log Öl, und mache mit ihnen eine Schwingung vor dem Herrn.

Man schlachte das Schaf an der Stätte, wo man das Sühnopfer und das Ganzopfer schlachtet, an heiliger Stätte; denn wie das Sühnopfer gehört das Schuldopfer dem Priester hochheilig ist es.

Und der Priester nehme vom Blute des Schuldopfers und [der Priester] streiche an den rechten Ohrknorpel dessen, der sich reinigen lässt, und an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes.

Der Priester nehme dann von dem Log Öl und gieße in seine linke flache Hand.

Der Priester tauche alsdann mit dem Finger seiner Rechten in das Öl, das in seiner linken flachen Hand, und sprenge von dem Öl, mit seinem Finger siebenmal vor dem Herrn.

Und von dem Reste des Öls, das in seiner flachen Hand, streiche der Priester an den rechten Ohrknorpel dessen, der sich reinigen lässt, und an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers.

Und was übrig bleibt von dem Öl, das in der flachen Hand des Priesters, streiche er auf den Kopf dessen, der sich reinigen lässt, und der Priester sühne ihn vor dem Herrn.

Der Priester bereite dann das Sühnopfer und sühne den, der sich reinigen lässt, von seiner Unreinheit, und hernach schlachte er das Ganzopfer.

Und der Priester opfere das Ganzopfer und das Speiseopfer auf dem Altar, und der Priester sühne ihn und er ist rein.

Wenn er aber arm ist und sein Vermögen nicht ausreicht, so nehme er ein Schaf als Schuldopfer, zur Schwingung, ihn zu sühnen, und ein Zehntel Kernmehl, eingerührt mit Öl zum Speiseopfer, und ein Log Öl,

Und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, wozu sein Vermögen ausreicht, und eines sei ein Sühnopfer und das andere ein Ganzopfer.

Und er bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester vor den Eingang des Stiftszeltes vor den Herrn.

Der Priester nehme das Schaf des Schuldopfers und das Log Öl, und mache damit eine Schwingung vor dem Herrn.

Man schlachte dann das Schaf des Schuldopfers, und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers und streiche an den rechten Ohrknorpel dessen, der sich reinigen lässt, und an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes.

Und von dem Öl gieße der Priester in die flache linke Hand des Priesters;

Der Priester sprenge mit dem Finger seiner Rechten von dem Öl, das in seiner linken flachen Hand, siebenmal vor dem Herrn.

Dann streiche der Priester von dem Öl, das in seiner flachen Hand, an den rechten Ohrknorpel dessen, der sich reinigen lässt, und an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes, wo gestrichen wurde mit dem Blute vom Schuldopfer.

Was übrig geblieben von dem Öl, das in der flachen Hand des Priesters, streiche er auf den Kopf dessen, der sich reinigen lässt, um ihn zu sühnen vor dem Herrn.

Dann opfere er die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben, von dem, wozu sein Vermögen reicht.

Das, wozu sein Vermögen reicht: das eine als Sühnopfer und das andere als Ganzopfer neben dem Speiseopfer, und der Priester sühne den, der sich reinigen lässt, vor dem Herrn.

Das ist das Gesetz für den, an dem der Aussatz war, dessen Vermögen nicht ausreicht bei seiner Reinigung.

Der Herr redete zu Mose und zu Aaron also:

Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich verhänge den Aussatz über ein Haus in dem Lande eures Besitzes:

So komme der, dem das Haus gehört, und zeige es dem Priester an und spreche: Wie ein Ausschlag zeigt sich mir im Hause.

Und der Priester gebiete, dass sie das Haus ausräumen, bevor der Priester hineingeht, den Ausschlag zu sehen, auf dass nicht für unrein erklärt werde alles, was im Hause, hernach gehe der Priester hinein, um das Haus zu besehen.

Sieht er, dass der Ausschlag an den Wänden des Hauses ist — Vertiefungen, dunkelgrün oder dunkelrot, und sie sehen tiefer aus als die Wand;

So gehe der Priester aus dem Hause an die Türe des Hauses und verschließe das Haus für sieben Tage.

Am siebenten Tage komme der Priester wieder und sieht er, dass der Ausschlag um sich gegriffen hat in den Wänden des Hauses:

So gebiete der Priester, dass man die Steine herausreiße, an denen der Ausschlag ist, und sie hinauswerfe vor die Stadt an eine unreine Stelle.

Und das Haus lasse er von innen abkratzen ringsum, und man schütte den Schutt, den sie abgestoßen, hinaus vor die Stadt an eine unreine Stelle.

Man nehme alsdann andere Steine und bringe sie an die Stelle jener Steine, und andere Lehmerde nehme man und übertünche das Haus.

Wenn nun der Ausschlag wiederum ausbricht im Hause nach dem Herausreißen der Steine und nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Übertünchen;

So komme der Priester und sieht er, dass der Ausschlag um sich gegriffen hat im Hause, so ist es ein fressender Aussatz in dem Hause; unrein ist es.

Man reiße deshalb das Haus nieder, dessen Steine, Holz und allen Lehm des Hauses, und bringe es hinaus vor die Stadt, an eine unreine Stelle.

Der in das Haus hineingeht, so lange man es verschlossen hielt, ist unrein bis an den Abend.

Und wer in dem Hause geschlafen, wasche seine Kleider, auch wer in dem Hause gegessen, wasche seine Kleider.

Wenn aber der Priester hineingeht und sieht, dass der Ausschlag nicht um sich gegriffen hat im Hause nach der Übertünchung des Hauses, so erkläre der Priester das Haus für rein, denn der Ausschlag ist geheilt.

Er nehme dann, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel und Zedernholz und Karmesin und Ysop.

Und schlachte den einen Vogel in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser.

Hierauf nehme er das Zedernholz und den Ysop und den Karmesin und den lebendigen Vogel, und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser, und sprenge gegen das Haus siebenmal,

Und entsündige das Haus mit dem Blute des Vogels und mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebenden Vogel und mit dem Zedernholz und mit dem Ysop und mit dem Karmesin.

Den lebenden Vogel lasse er hinausfliegen aus der Stadt in das freie Feld und sühne das Haus, und es ist rein.

Das ist das Gesetz für alle Arten des Aussatzes und der Räude.

Für den Ausschlag der Kleider und der Häuser;

Für Geschwulst und Flechte und Flecke.

Zu belehren für die Tage der Unreinheit und die Tage des Reinwerdens das ist das Gesetz des Aussatzes.

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