ahavta - Begegnungen
Der Wochenabschnitt der Tora
Mischpatim
0:00
-21:05

Mischpatim

„Rechtsordnungen“ • 2. Mose 21,1–24,18

Der Wochenabschnitt Mischpatim

2. Mose 21,1–24,18

Dies aber sind die Rechtsordnungen, die du ihnen ausführlich auseinander setzen sollst.

Wenn du einen ibrischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen; aber im siebten soll er zur Freiheit unentgeltlich hinausgehen.

Tritt er nur mit seiner Person ein, so geht er auch mit seiner Person hinaus; ist er Gatte einer Frau, so geht seine Frau mit ihm hinaus.

Gibt ihm sein Herr eine Frau, und sie gebiert ihm Söhne oder Töchter, so verbleibt die Frau mit ihren Kindern ihrem Herrn, und er geht mit seiner Person hinaus.

Sagt aber der Knecht wiederholt: Ich habe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder lieb gewonnen, ich will nicht frei hinausgehen:

so führt ihn sein Herr zum Gerichte hin, führt ihn hin zu der Türe oder zu dem Pfosten, es bohrt sein Herr das Ohr ihm mit dem Pfriemen, und er hat ihm dann für immer zu dienen.

Wenn ein Mann seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht wie die Knechte ausgehen.

Ist sie missfällig in den Augen ihres Herrn, der sie sich bedingungsweise zur Ehe bestimmt hat, so hat er ihre Auslösung zu vermitteln; einem ihr fremd bleibenden Kreise hat er nicht die Befugnis sie zu verkaufen, indem er unväterlich an ihr handelt.

Wird er sie aber seinem Sohne zur Ehe bestimmen, so hat er ihr nach Recht der Töchter zu leisten;

nimmt er sich auch eine andere, so darf er ihre Kost, ihre Gewandung und den Umgang mit ihr nicht schmälern,

Wenn er keines von diesen dreien ihr bewerkstelligt, so geht sie umsonst hinaus, ohne Entgelt.

Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll getötet werden.

Wer aber nicht dahin gezielt, aber Gott hat ihn seiner Hand zugeschickt, für den werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.

Sinnt aber einer über den andern, ihn mit bewußtvoller Absicht zu töten, von meinem Altare weg sollst du ihn nehmen zu sterben.

Auch wer Vater oder Mutter schlägt, soll getötet werden.

Und wer einen Menschen stiehlt und verkauft ihn und er war in seiner Hand befunden worden, soll getötet werden.

Und wer Vater oder Mutter flucht, soll getötet werden.

Wenn Männer im Streit begriffen sind, und es schlägt einer den andern mit einem Steine oder einer Faust, es ist nicht tödlich, er kommt aber zu liegen:

steht er auf und geht auf der Straße auf seiner frühern Stütze, so ist der Schläger frei; nur sein Versäumnis hat er zu geben, und hat ihn heilen zu lassen.

Wenn einer seinen Knecht oder seine Magd in der Zucht schlägt, und er stirbt unter seiner Hand, soll er gerächt werden.

Jedoch wenn er ein oder zwei Tage noch sich erhält, soll er nicht gerächt werden, weil er sein Eigentum ist.

Wenn Männer sich schlagen und treffen eine schwangere Frau, so daß deren Kinder entweichen, es erfolgt aber kein Todesfall, so soll er mit Geld bestraft werden, wenn der Mann der Frau die Auferlegung fordert, und hat sie nach Richterausspruch zu geben.

Wenn aber ein Todesfall eintritt, so hast du zu geben Leben für Leben.

Auge Ersatz für Auge, Zahn Ersatz für Zahn; Hand Ersatz für Hand, Fuß Ersatz für Fuß.

Brand Ersatz für Brand, Wunde Ersatz für Wunde; Geschwulst Ersatz für Geschwulst.

Wenn jemand das Auge seines Knechtes oder das Auge seiner Magd schlägt und vernichtet es, soll er ihn zur Freiheit entlassen als Ersatz seines Auges.

Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, soll er ihn zur Freiheit entlassen als Ersatz für seinen Zahn.

Wenn ein Ochse einen Mann oder eine Frau stößt, so daß er stirbt, so muss der Ochse gesteinigt werden und es darf nicht sein Fleisch genossen werden, der Eigentümer des Ochsen ist aber frei.

Ist es aber nun ein stößiger Ochse, dadurch daß er bereits gestern und vorgestern gestoßen, und es ist dies nun seinem Eigentümer bezeugt worden, er tötet einen Mann oder eine Frau: so wird der Ochse gesteinigt und auch sein Eigentümer ist todesschuldig.

Wann ihm ein Sühnegeld auferlegt wird, hat er die Auslösung seiner Person zu geben, ganz so wie es ihm auferlegt wird.

Er mag auch einen Knaben stoßen, oder ein Mädchen stoßen, so ist mit ihm nach diesem Recht zu verfahren.

Stößt der Ochse einen Knecht oder eine Magd, so hat er dreißig Schekel seinem Herrn zu geben, der Ochse aber muss gesteinigt werden.

Wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube bereitet und bedeckt sie nicht, und es fällt dort ein Ochse oder ein Esel hinein:

so hat der Herr der Grube zu zahlen, den Wert hat er seinem Eigentümer zu erstatten; dessen aber ist das Tote.

Wenn der Ochse eines Mannes den Ochsen seines Nächsten stößt, so daß er stirbt, so verkaufen sie den lebenden Ochsen und teilen sich seinen Wert und auch den toten teilen sie sich.

Oder es ist nun erkannt, daß er ein stößiger Ochse ist, dadurch, daß er auch gestern und vorgestern gestoßen, und es hütet ihn fortan sein Eigentümer nicht: so hat er voll zu ersetzen Ochsen für Ochsen, der tote aber bleibt sein.

Wenn ein Mann einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und hat es geschlachtet oder hat es verkauft, so soll er fünf Rinder zahlen zum Ersatz des Ochsen und vier Schafe zum Ersatz des Schafes.

Kapitel 22

Wenn im Einbruch der Dieb befunden wird und wird geschlagen, daß er stirbt, so ist seinetwegen keine Blutschuld.

Hat die Sonne über ihm getagt, so ist Blutschuld seinetwegen. Zum Ersatz ist er verpflichtet; hat er nichts, so wird er für seinen Diebstahl verkauft.

Wird jedoch der Diebstahl in seinem Besitz aufgefunden, so hat er — sei es Ochs, Esel, Schaf, vollständig, und zwar zwiefach zu zahlen.

Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg durch Vieh beschädigen läßt, er läßt entweder sein Vieh herrenlos laufen, oder läßt sein Vieh fressen in dem Felde eines andern, so hat er das Beste seines Feldes und das Beste seines Weinberges zum Ersatz zu geben.

Wenn Feuer hinausgeht und findet Dörner, und es wird Getreidehaufen oder stehendes Getreide oder der Acker verzehrt, so hat derjenige, der den Brand angezündet, vollen Ersatz zu leisten.

Wenn ein Mann seinem Nächsten Geld oder Geräte zu hüten gibt, und es soll aus dem Hause des Mannes gestohlen worden sein: wird der Dieb gefunden, so hat er zwiefach zu ersetzen.

Wird der Dieb nicht gefunden, so hat er sich als Herr des Hauses Gott nahe zu stellen, wenn er nicht an das Gut seines Nächsten seine Hand gestreckt hat,

( — über jede Anschuldigung, über Ochs, über Esel, über Schaf, über Gewand, über jedes verlorene Gut, hinsichtlich deren er sagt, daß es dies sei, hat beider Wort bis zu Gott zu kommen —) finden ihn dann Richter schuldig, so hat er zwiefach seinem Nächsten zu ersetzen.

Wenn ein Mann seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Tier zu hüten gibt, und es ist gestorben oder gebrochen oder gewaltsam weggeführt ohne Augenzeugen:

so hat ein Gotteseid zwischen sie beide einzutreten, wenn er nicht seine Hand an das Gut seines Nächsten gestreckt hat, den hat dessen Eigentümer entgegenzunehmen, zu ersetzen hat er nicht.

Wenn es aber irgendwie ihm entwendet wird, so hat er es dessen Eigentümer zu ersetzen.

Wenn es aber irgendwie zerrissen worden, so hat er den Fall durch Zeugnis vorzubringen: das Zerrissene hat er nicht zu ersetzen.

Wenn ein Mann von seinem Nächsten leiht, und es wird gebrochen oder stirbt: ist dessen Eigentümer nicht bei ihm, so hat er es voll zu ersetzen.

War aber dessen Eigentümer bei ihm, so hat er es nicht zu ersetzen. War es ein Gemietetes, so war es für sein Mietgeld gekommen.

Wenn jemand eine Jungfrau, die nicht einem Manne angetraut ist, verführt und legt sich zu ihr, so soll er sie sich zur Frau erwerben.

Wenn aber ihr Vater sich weigert, sie ihm zu geben, so soll er so viel Silber zuwägen, wie das Ehegut der Jungfrauen.

Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen.

Wer bei einem Tiere liegt, soll getötet werden.

Wer den Göttern — wer nicht ausschließlich Gott allein — opfert, soll durch Vernichtung ausgeschieden werden.

Einen zu euch übergetretenen Fremden aber sollst du nicht kränken und ihn nicht drängen, denn Fremde waret ihr im Lande Mizrajim.

Keine Witwe und Waise sollt ihr ihre Abhängigkeit fühlen lassen.

Weh’, wenn auch du sie ihre Abhängigkeit fühlen lässest! Denn wenn sie erst zu mir aufschreien muss, ich höre gewiss ihr Geschrei,

und mein Zorn erglüht dann, und ich lasse euch durchs Schwert umkommen, und eure Frauen werden Witwen und eure Kinder Waisen!

Wenn du meinem Volke, dem Armen neben dir, Geld leihest, sollst du ihm nicht wie ein Schuldforderer sein; ihr sollt ihm keinen Zins auflegen.

Wenn du, auf welche Weise auch immer, das Kleid deines Nächsten pfändest, bis zum Sonnenuntergang gib es ihm zurück;

denn es allein ist seine Bedeckung, es ist sein Gewand für seinen Leib. Worauf soll er sich betten? Wird er zu mir schreien, so höre ich, denn ich bin gnadevoll.

Einem Richter sollst du nicht fluchen, und einem Fürsten in deinem Volke sollst du nicht fluchen.

Von deiner Ackerfülle und deiner Traubenpresse sollst du die Spenden nicht verschieben; den Erstgeborenen deiner Söhne gibst du mir.

So sollst du auch mit deinem Ochsen, mit deinem Kleinvieh verfahren. Sieben Tage soll es bei seiner Mutter bleiben, am achten kannst du mir es geben.

Und Männer eines heiligen Berufes sollt ihr mir sein; Fleisch, im Felde zum Fraße entrissen, sollt ihr nicht essen, dem Hunde sollt ihr es hinwerfen.

Kapitel 23

Nimm keine unwahre Aussage auf. Stelle deine Macht nicht einem schlechten Menschen zur Seite, daß er ein gewalttätiger Zeuge sein könne.

Folge nicht einer einfachen Majorität zu Strafurteilen, und stimme bei streitigen Meinungen nicht also ab, daß einer von seiner Meinung abgehe, damit nach der Majorität der Ausschlag erfolge.

Und selbst einen herabgekommenen Armen sollst du in seinem Rechtsstreite nicht mit Ehren bevorzugen.

Wenn du den Ochsen deines Feindes oder seinen Esel herumirrend triffst, sollst du ihn ihm wiederholt zurückbringen.

Wenn du den Esel deines Hassers unter seiner Last liegen siehest, so sollst du dir nicht gestatten, es ihm zu überlassen; vielmehr alles fahren lassen und ihm beispringen.

Neige nicht das Recht deines Armen in seinem Rechtsstreite.

Halte dich fern von einem Worte der Lüge; und einen Unschuldigen und einen Freigesprochenen lasse nicht hinrichten, denn ich werde einen Schuldigen nicht frei sprechen.

Und Bestechung sollst du nicht nehmen; denn die Bestechung blendet Hellsehende und macht schwankend die Worte der Gerechten.

Einen Fremden sollst du also nicht beschränken, — ihr kennet ja das Gemüt des Fremden, denn ihr waret Fremde im Lande Mizrajim —

und sechs Jahre sollst du dein Land besäen, und seinen Ertrag einsammeln,

aber das siebte hindurch lässest du es fahren und sagst dich von ihm los, daß es die Armen deines Volkes genießen und, was diese übrig lassen, das Tier des Feldes esse; also tust du deinem Weinberge, deinem Ölbaum.

Sechs Tage schaffst du deine Werke und am siebten Tage feierst du, damit dein Ochse und dein Esel ruhe, und der Sohn deiner Magd und der Fremde zu sich komme.

Und in allem, was ich euch gesagt habe, sollt ihr euch unter die eigene Hut stellen; den Namen anderer Götter sollt ihr nicht erwähnen, er soll durch deine Veranlassung nicht genannt werden.

Drei Wanderfeste sollst du mir im Jahre feiern.

Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du hüten, sieben Tage ungesäuerte Brote essen, wie ich dich verpflichtet, zur Zusammenkunftzeit des Halm-Monats; denn in ihm bist du aus Mizrajim gezogen; und nicht leer soll mein Angesicht erblickt werden.

Und das Fest des Schnittes, der Erstlinge deiner Tätigkeiten, die du in das Feld einsäest, und das Fest des Einerntens, wenn das Jahr zu Ende gegangen, wenn du deine Tätigkeit einerntest von dem Felde.

Dreimal im Jahre soll all dein Mannhaftes in Beziehung zu dem Angesichte Gottes, des Herrn, sich zeigen.

Opfere nicht bei Gesäuertem das Blut meines Mahlopfers, und lasse das Fett meines Festopfers nicht bis zum Morgen übernachten.

Das Erste der Erstlinge deines Bodens bringst du in das Haus Gottes, deines Gottes; koche nicht Tierfleisch in der Milch seiner Mutter.

Siehe, ich sende einen Boten vor dich her, dich auf dem Wege zu hüten und dich zu der Stätte, die ich vorbereitet habe, hinzubringen.

Hüte dich vor ihm und gehorche ihm, lasse keine Bitterkeiten wider ihn aufkommen! Denn er kann eurem Ungehorsam keine Nachsicht schenken; denn meinen Namen trägt er in sich.

Vielmehr gehorche, gehorche ihm, und tue alles, was ich aussprechen werde, so werde ich deinen Feinden feind sein und drängen, die dich drängen.

Wenn nun mein Bote vor dir hergeht und dich zu dem Emori, dem Chitti, dem Perisi, dem Kenaani, dem Chiwi und dem Jebußi gebracht haben wird und ich diese einzeln vernichtet haben werde:

sollst du dich ihren Göttern nicht niederwerfen und ihnen nicht dienen und nicht nach ihren Handlungsweisen tun; vielmehr niederreissen sollst du sie und ihre Gedenksteine völlig zerbrechen;

Und sollet Gott, eurem Gotte, dienen, so wird er dein Brot und deine Gewässer segnen, und Ich werde Krankheit aus deiner Mitte scheuchen.

Es wird keine Fehlgebärerin und keine Unfruchtbare in deinem Lande sein; die Zahl deiner Tage lasse ich voll werden.

Den Schrecken meiner Macht sende ich vor dich her und bringe die ganze Bevölkerung, unter welche du einziehst, in jähe Verwirrung; alle deine Feinde lasse ich dir den Nacken zuwenden.

Ich sende die Hornisse vor dich her, daß sie den Chiwi, den Kenaani und den Chitti vor dir vertreibe.

Nicht in einem Jahre werde ich ihn vor dir vertreiben, das Land könnte öde werden, und sich das Tier des Feldes dir in Übermaß vermehren.

Nach und nach werde ich ihn vor dir vertreiben, bis daß du heranwachsest und das Land besetzen kannst.

Ich werde deine Grenze vom Schilfmeere bis zum Philistermeere und von der Wüste bis zum Strome setzen; denn ich werde die Bewohner des Landes in eure Gewalt geben, und du wirst sie vor dir her vertreiben.

Du sollst mit ihnen und ihren Göttern kein Bündnis schließen,

sie sollen nicht in deinem Lande wohnen bleiben, damit sie dich nicht zu Sünden wider mich bringen; denn du wirst ihren Göttern dienen; denn es wird dir zur Falle werden.

Kapitel 24

Zu Mosche aber hatte er gesprochen: Steige zu Gott hinan, du und Aharon, Nadab und Abihu, und siebzig aus den Ältesten Jisraels, und beuget euch aus der Ferne nieder.

Näher aber soll Mosche allein zu Gott hintreten, sie hingegen sollen nicht näher treten; das Volk aber soll gar nicht mit ihm hinansteigen.

Da kam nun Mosche und erzählte dem Volke alle Worte Gottes und alle die Rechtsordnungen. Da antwortete das ganze Volk einstimmig und sprachen: Alle die Worte, die Gott gesprochen hat, wollen wir vollbringen.

Darauf schrieb Mosche alle die Worte Gottes nieder, stand am Morgen früh auf, baute einen Altar unten am Berge, und zwölf Gedenksteine für die zwölf Stämme Jisraels,

und schickte die Jünglinge der Söhne Jisraels, sie brachten Emporopfer und opferten Gott Friedensmahlopfer von Stieren.

Da nahm Mosche die Hälfte des Blutes und behielt es in den Becken, die andere Hälfte des Blutes aber hatte er an den Altar hingegossen,

nahm das Buch des Bundes und las es dem Volke vor. Da sprachen sie: Alles, was Gott gesprochen, wollen wir tun und hören.

Da nahm Mosche das Blut, goss es gegen das Volk hin und sprach: Seht da das Blut des Bundes, den Gott mit euch über alle diese Worte geschlossen hat.

Darauf gingen Mosche und Aharon, Nadab und Abihu und siebzig aus den Ältesten Jisraels hinan,

und sie sahen — Jisraels Gott — und ihm zu Füßen wie das Schaffen eines saphirenen Ziegels, und wie des Himmels Wesen an Reine.

Zu den Entfernteren der Söhne Jisraels aber sendete er nicht seine Hand; sie schauten innerlich Gott und aßen und tranken.

Da sprach Gott zu Mosche: Gehe hinauf zu mir den Berg hinan und bleibe dort. Ich möchte dir die steinernen Tafeln, die Lehre und das Gebot geben, die ich geschrieben habe, um sie zu lehren.

Da erhub sich Mosche und sein Diener Jehoschua, und Mosche ging zum Gottesberg hinan.

Zu den Ältesten aber hatte er gesprochen: Bleibet uns erwartend hier, bis wir zu euch zurückommen; sehet, Aharon und Chur sind bei euch; wer etwas vorzutragen hat, trete zu ihnen hin.

Als Mosche den Berg hinan stieg, hüllte die Wolke den Berg ein.

Die Herrlichkeit Gottes ruhte auf dem Berge Sinai, und sechs Tage umhüllte ihn die Wolke. Am siebten Tage rief er Mosche mitten aus der Wolke.

Und die Erscheinung der Herrlichkeit Gottes war wie ein zehrendes Feuer auf dem Gipfel des Berges vor den Augen der Söhne Jisraels.

Mosche ging hinein in die Mitte der Wolke und stieg den Berg hinan, und Mosche blieb auf dem Berge vierzig Tage und vierzig Nächte.


Die Übersetzung des Wochenabschnitts stammt von „Der Pentateuch“, übersetzt und erläutert von Samson Raphael Hirsch. Frankfurt am Main, 1867-1878. Quelle: Sefaria.

Diskussion über diese Episode

Avatar von User

Sind Sie bereit für mehr?