Der Wochenabschnitt Behar
3. Mose 25,1–26,2
Gott sprach zu Mosche auf dem Berge Sinai:
Sprich zu Jisraels Söhnen und sage ihnen: Wenn ihr in das Land hinkommt, das ich euch gebe, so feiere das Land Gott einen Schabbat.
Sechs Jahre besäe dein Feld und sechs Jahre beschneide deinen Weinberg und sammle ein seinen Ertrag,
aber im siebten Jahre sei ein durch Werkeinstellung zu begehender Schabbat dem Lande, Gott ein Schabbat: dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden,
an dem Nachwuchs deines Schnittes sollst du keinen Schnitt, und an den Trauben deines sich selbst überlassenen Weinstockes keine Lese halten; ein Jahr der Werkeinstellung soll dem Lande sein.
Es sei aber der Schabbat des Landes euch zum Essen gestattet, dir und deinem Knecht, und deiner Magd, auch deinem Löhnling und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten,
und deinem Vieh, sowie deinem Tiere, welches in deinem Lande sich befindet, sei all sein Ertrag zum Essen.
Und du zählst dir sieben Jahresschabbate, sieben Jahre siebenmal; und die Tage der sieben Jahresschabbate seien dir neunundvierzig Jahre.
Dann lässest du Teruaschofartöne ergehen im siebten Monat am zehnten des Monats; am Tage der Sühnen lasset ihr Schofartöne durch euer ganzes Land ergehen.
Und ihr heiligt das fünfzigste Jahr, und ihr verkündet Freiheit im Lande allen seinen Bewohnern. Ein Heimbringer ist es und ein solcher soll es euch sein und ihr kehret jeder zurück zu seinem Grundbesitze und jeder kehrt ihr zu seiner Familie zurück.
Ein Heimbringer ist es, das fünfzigste Jahr soll es euch sein; nicht säen sollt ihr und sollt an seinen Nachwüchsen keine Ernte halten, und keine Weinlese an seinen sich selbst überlassenen Stöcken.
Denn ein Heimbringer ist es, ein Heiligtum soll es euch sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen.
In diesem Heimbringerjahr kehrt ihr jeder zu seinem Grundbesitz zurück.
Und wenn ihr nun einen Verkauf an den Nächsten vollziehet, oder sonst etwas erwerbet aus der Hand des Nächsten, sollt ihr einer dem andern nicht zu nahe tun.
Nach Zahl der Jahre seit dem Jobel sollst du von dem Nächsten kaufen, nach Zahl der Ertragsjahre soll er dir verkaufen.
Je nach der größeren Zahl der Jahre wirst du den Kaufpreis vergrößern und je nach der geringern Zahl der Jahre den Kaufpreis verringern; denn eine Anzahl Erträge verkauft er dir.
Und ihr sollt nicht kränken einer den andern, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott, denn Ich, Gott, bin euer Gott.
Erfüllet meine Gesetze und meine Rechtsordnungen hütet und erfüllet sie, so werdet ihr vom Lande sorgenfrei getragen wohnen.
Das Land wird seine Frucht geben, ihr werdet zur Sättigung essen, und werdet sorgenfrei von ihm getragen wohnen.
Und wenn ihr sagen werdet: was sollen wir essen im siebten Jahre, wir dürfen ja nicht säen und was uns heimwächst nicht einsammeln:
so werde ich euch meinen Segen im sechsten Jahre bestellen, es wird den Ertrag für die drei Jahre schaffen.
Ihr werdet das achte Jahr säen und von dem Ertrage Altes essen; bis zum neunten Jahre, bis dessen Ertrag heimkommt, werdet ihr Altes essen.
Und das Land soll nicht zur starren Aneignung verkauft werden; denn mein ist das Land; denn nur Fremdlinge und Einsassen seid ihr bei mir.
Und im ganzen Lande eures Besitzes sollt ihr eine Wiedereinlösung dem Lande gewähren.
Wenn dein Bruder vermögensschwach wird und von seinem Grundbesitz verkauft, so kommt sein Annehmer, der ihm der nächste ist, und löst den Verkauf seines Bruders ein.
Und derjenige, der keinen Annehmer hat, seine eigene Hand erreicht aber, und er erlangt so weit, als zu dessen Einlösung genügt:
so berechnet er die Jahre seines Verkaufs und gibt den Mehrbetrag dem Manne zurück, dem er es verkauft hatte, und kehrt zu seinem Grundbesitz zurück.
Erlangt aber seine eigene Hand nicht das zur Rückerstattung Genügende, so bleibt sein Verkauf in der Hand des Käufers bis zum Jobeljahre; im Jobel geht er heraus, und er kehrt zu seinem Grundbesitz zurück.
Wenn aber jemand ein Wohnhaus einer ummauerten Stadt verkauft, so sei seine Wiedereinlösung bis das Jahr seines Verkaufes zu Ende ist; ein ganzes Jahr sei seine Wiedereinlösung.
Löst er es aber nicht ein bis ihm ein ganzes Jahr voll geworden, so bleibt das Haus, welches in einer Stadt ist, die mauerberechtigt ist, dem Käufer zum starren Eigentum für seine Nachkommen; es geht im Jobel nicht aus.
Häuser offener Plätze, die keine Mauer ringsum haben, rechnet man zum Feld des Landes; dafür findet Wiedereinlösung statt, und es geht im Jobel aus.
Und was die Städte der Leviten betrifft, die Häuser der Städte ihres Grundbesitzes, so soll den Leviten eine jederzeitige Wiedereinlösung zustehen.
Und so auch was er von den Leviten wieder einzulösen hat. Es geht der Verkauf eines Hauses und einer Stadt seines Grundbesitzes im Jobel wieder aus; denn die Häuser der Städte der Leviten, das ist ihr Eigentum in der Mitte der Söhne Jisraels.
Und das Weichbildgefilde ihrer Städte soll nicht entfremdet werden; denn es ist ihnen ein Besitztum für alle Zeit.
Und wenn dein Bruder vermögensschwach wird und es schwankt seine Hand bei dir, so unterstütze ihn, auch den nur Beisasse gewordenen Fremden so, daß er bei dir lebe.
Von ihm jedoch darfst du keine Einbuße und Vermehrung nehmen und hast dich vor deinem Gott zu fürchten; und deines Bruders Leben sei mit dir verbunden.
Dein Geld darfst du ihm nicht auf Einbuße geben, und auf Vermehrung nicht geben deine Speise.
Ich, Gott, bin euer Gott, der ich euch aus dem Lande Mizrajim geführt, euch das Land Kenaan zu geben, um euch Gott zu sein.
Und wenn dein Bruder neben dir vermögensschwach wird und sich verkauft, sollst du keinen Knechtesdienst mit ihm verrichten.
Wie Taglöhner, wie Beisasse sei er bei dir; bis zum Jobeljahre diene er bei dir.
Dann gehe er von dir aus, er und seine Kinder mit ihm; er kehrt dann zu seiner Familie zurück und kehrt ja auch zu dem Grundbesitz seiner Väter zurück.
Denn meine Knechte sind sie, der Ich sie aus dem Lande Mizrajim hinausgeführt, sie sollen nicht in Knechtsverkauf verkauft werden.
Nicht darfst du ihn mit Strenge beherrschen, und fürchte dich vor deinem Gotte.
Knechte und Mägde aber, die dir bleiben von den Völkern, die um euch wohnen, von ihnen könnt ihr Knechte und Mägde erwerben.
Und auch von den Nachkommen der Beisassen, die als Fremde bei euch wohnen, von ihnen könnt ihr erwerben, und von ihren bei euch befindlichen Familien, die sie in eurem Lande gezeugt, so daß sie euch bleibendes Eigentum werden.
Sie vererbt ihr euch euren Kindern nach euch zum Erbeigentum. Sie behaltet ihr immer als Knechte; allein eure Brüder, Jisraels Söhne, einer den andern, den darfst du nicht mit Strenge beherrschen.
Und wenn die Hand eines Beisasse gewordenen Fremden bei dir zu Vermögen kommt, und neben ihm verarmt dein Bruder, und er verkauft sich einem Beisaßfremden oder selbst an den Halt einer Fremdlingsfamilie:
so soll, nachdem er sich verkauft hat, ihm eine Einlösung werden; einer von seinen Brüdern soll ihn einlösen.
Sein Oheim oder seines Oheims Sohn soll ihn einlösen oder von seiner Blutsverwandtschaft, von seiner Familie einer soll ihn einlösen, oder wenn seine Hand zu Vermögen gekommen, soll er sich einlösen.
Er rechnet mit seinem Käufer von dem Jahre, daß er sich ihm verkauft hat, bis zum Jobeljahre, und das Geld seines Verkaufs wird auf die Zahl der Jahre geteilt, wie die Zeit eines Gemieteten soll es bei ihm sein.
Sind noch viel der Jahre, so hat er diesen gemäss seine Einlösung von seinem Kaufgelde zu erstatten.
Und ist nur noch ein weniges an Jahren bis zum Jobel zurück, so hat er es ihm zu berechnen. Nach den von ihm noch zu dienenden Jahren hat er seine Einlösung zu erstatten.
Wie von Jahr zu Jahr gemietet, soll er bei ihm sein; er soll ihn nicht mit Strenge vor deinen Augen beherrschen.
Wird er durch diese nicht ausgelöst, so geht er im Jobeljahre aus, er und seine Kinder mit ihm.
Denn mir sind Jisraels Söhne Knechte, meine Knechte sind sie, der ich sie aus dem Lande Mizrajim herausgeführt, Ich, Gott, ihr Gott.
Kapitel 26
Machet euch keine Götter, und stellet euch kein Bild und keinen Denkstein auf und keinen Aufmerkstein sollt ihr irgendwo in eurem Lande einlegen euch darauf niederzuwerfen, Ich, Gott, euer Gott.
Meine Schabbate hütet und mein Heiligtum fürchtet, Ich, Gott.
Die Übersetzung des Wochenabschnitts stammt von „Der Pentateuch“, übersetzt und erläutert von Samson Raphael Hirsch. Frankfurt am Main, 1867-1878. Quelle: Sefaria.











