ahavta - Begegnungen
Der Wochenabschnitt der Tora
Tasria
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Tasria

„Sie empfängt“ • 3. Mose 12,1–13,59

Der Wochenabschnitt Tasria

3. Mose 12,1–13,59

Gott sprach zu Mosche:

Sprich zu Jisraels Söhnen: Eine Frau, wenn sie einen Menschenspross zeitigt und gebärt ein Männliches, so soll sie sieben Tage unrein sein; wie die Entfernungstage ihres Unwohlseins soll sie unrein sein.

Und am achten Tage soll er an dem Fleische seiner Vorhaut beschnitten werden.

Dreiunddreißig Tage aber bleibe sie im Reinigungsgeblüte; nichts Geheiligtes soll sie berühren und in das Heiligtum nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinheit voll sind.

Wenn sie aber ein Weibliches gebärt, so soll sie zwei Wochen wie ihre Entfernungszeit unrein sein und sechsundsechzig Tage auf dem Reinigungsgeblüte bleiben.

Und wenn die Tage ihrer Reinheit bei einem Sohn oder einer Tochter voll sind, bringt sie ein noch in seinem ersten Jahre stehendes Schaf zu einem Emporopfer und eine junge oder Turteltaube zu einem Entsündigungsopfer zum Eingang des Zusammenkunftsbestimmungszeltes zum Priester hin.

Er bringt es vor Gott nahe und vollzieht Sühne über sie, so wird sie rein von dem Quell ihres Geblütes. Das ist die Lehre der Gebärerin beim Männlichen oder Weiblichen.

Reicht aber ihr Vermögen nicht hin, ein Lamm zu bestreiten, so nimmt sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zu einem Emporopfer und eine zu einem Entsündigungsopfer; es vollzieht der Priester Sühne über sie und sie wird rein.

Kapitel 13

Gott sprach zu Mosche und zu Aharon:

Ein Mensch, wenn an der Haut seines Fleisches etwas Hochweißes oder dem Nahekommendes oder Glanzweißes ist, und es gestaltet sich in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzschaden: so werde er zu Aharon, dem Priester, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern, gebracht,

und es sieht der Priester den Schaden in der Haut des Fleisches, das Haar in dem Schaden hat sich in Weiß verwandelt und die Farbe des Schadens ist tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es ein Aussatzschaden; der Priester hat ihn zu sehen und hat ihn für unrein zu erklären.

Ist es aber eine weißglänzende Stelle in der Haut seines Fleisches, und selbst wenn ihre Farbe nicht so viel tiefer als die Haut ist, und das Haar hat sich nicht in Weiß verwandelt: so läßt der Priester den Schaden sieben Tage unter Verschluss bleiben.

Und es sieht ihn der Priester am siebten Tage, und siehe, es ist noch der Schaden, er ist innerhalb seiner Farbennüancen geblieben, es hat sich auch der Schaden in der Haut nicht ausgebreitet: so läßt der Priester ihn zum zweitenmale sieben Tage unter Verschluß bleiben.

Und es sieht ihn der Priester am siebten Tage zum zweitenmale, und siehe, der Schaden ist dunkler geworden und es hat sich der Schaden nicht in der Haut ausgebreitet: so hat ihn der Priester für rein zu erklären, ein nur dem Aussatz nahekommender Schaden ist es, er hat seine Gewänder zu waschen und ist dann rein.

Breitet sich aber der dem Aussatz nahegekommene Schaden, nachdem er dem Priester zu seiner Reinerklärung gezeigt worden, in der Haut weiter aus, so wird er wiederum dem Priester gezeigt.

Sieht dann dem Priester und siehe, der dem Aussatz nahegekommene Schaden hat sich in der Haut weiter ausgebreitet, so erklärt ihn der Priester für unrein, es ist Aussatz.

Wenn ein Aussatzschaden an einem Menschen entsteht, so werde er zum Priester gebracht,

und es sieht der Priester und siehe, es ist eine hochweiße Stelle in der Haut, und sie hat das Haar in Weiß umwandelt; und ebenso wenn eine gesunde Stelle gesunden Fleisches in dem Hochweißen sich befindet:

so ist es ein bereits alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, der Priester hat ihn für unrein zu erllären, er hat ihn nicht unter Verschluss bleiben zu lassen, denn er ist unrein.

Bricht aber dann der Aussatz in der Haut weiter hervor und es bedeckt der Aussatz die ganze für den Schaden empfängliche Haut von seinem Kopfe bis zu seinen Füßen, so weit die Augen des Priesters sehen,

und es sieht der Priester und siehe, es hat der Aussatz seinen ganzen Leib bedeckt: so hat er den Schaden für rein zu erklären. Er hat sich ganz in Weiß umwandelt, so ist er rein.

An dem Tage aber, an welchem wieder gesundes Fleisch zur Besichtigung kommt, wird er unrein.

Es sieht der Priester das gesunde Fleisch und hat ihn für unrein zu erklären. Das gesunde Fleisch, es ist unrein, Aussatz ist es.

Oder, wenn das gesunde Fleisch wieder zurücktritt und sich in Weiß umwandelt hat, so komme er zum Priester.

Es sieht ihn der Priester und siehe, der Schaden hat sich in Weiß umwandelt, so hat der Priester den Schaden für rein zu erklären, rein ist er.

Und Fleisch, wenn daran in seiner Haut ein Entzündungsgeschwür ist und es ist geheilt,

es ist aber an der Stelle des Entzündungsgeschwürs eine hochweiße oder glänzend weiße ins Rothe spielende Stelle, so ist es dem Priester zu zeigen;

und sieht der Priester, und siehe, ihre Farbe ist niedriger als die Haut, und ihr Haar hat sich in Weiß umwandelt: so hat ihn der Priester für unrein zu erklären, ein Aussatzschaden ist es, der auf dem Entzündungsgeschwür ausgebrochen ist.

Wenn aber der Priester sie sieht und siehe, es ist kein weißes Haar darauf, und selbst wenn sie nicht so viel niedriger als die Haut, vielmehr dunkler ist: so hat der Priester ihn sieben Tage unter Verschluss bleiben zu lassen.

Wenn sie dann in der Haut sich weiter ausbreitet, so hat ihn der Priester für unrein zu erklären, es ist ein Schaden.

Wenn aber das Glanzweiße auf seine Stelle beschränkt bleibt, sich nicht ausgebreitet hat, so ist es eine Vernarbung des Entzündungsgeschwürs, der Priester hat ihn für rein zu erklären.

Oder Fleisch, wenn in seiner Haut ein durch Feuer entstandenes Brandgeschwür ist und die Heilstelle des Brandgeschwürs ist ins Rötliche spielendes Glanzweiß oder Reinweiß,

und es sieht sie der Priester, und siehe, es ist zu Weiß umwandeltes Haar in dem Glanzweißen, und dessen Farbe ist tiefer als die Haut: so ist es Aussatz, in dem Brandgeschwür ist er ausgebrochen, der Priester hat ihn für unrein zu erklären, Aussatz ist es.

Wenn aber der Priester sie sieht und siehe, in dem Glanzweißen ist kein weißes Haar, selbst wenn sie nicht so viel niedriger als die Haut, vielmehr dunkler ist: so hat der Priester ihn sieben Tage unter Verschluss bleiben zu lassen.

Und es sieht ihn der Priester am siebten Tage, ist sie dann weiter in der Haut ausgebreitet, so hat ihn der Priester für unrein zu erklären, ein Aussatzschaden ist es.

Wenn aber das Glanzweiße auf seine Stelle beschränkt bleibt, sich nicht in der Haut ausgebreitet hat, und ebenso wenn sie dunkler ist, so ist es ein Hochweiß des Brandgeschwürs, der Priester hat ihn für rein zu erklären; denn es ist eine Vernarbung des Brandgeschwürs.

Und ein Mann, oder eine Frau, wenn an ihnen ein Schaden ist am Kopfe, oder am Barte,

es sieht der Priester den Schaden und siehe, seine Farbe ist tiefer als die Haut und darauf ist kurzes goldfarbiges Haar: so hat ihn der Priester für unrein zu erklären, eine Enthaarung ist es, es ist ein Aussatz des Kopfes oder des Bartes.

Wenn aber der Priester den Enthaarungsschaden sieht und siehe, seine Farbe ist nicht tiefer als die Haut und schwarzes Haar ist nicht darauf, so läßt der Priester den Enthaarungsschaden sieben Tage unter Verschluss bleiben.

Am siebten Tage sieht der Priester den Schaden und siehe, der Enthaarungsschaden hat sich nicht ausgebreitet, es ist auch kein goldfarbiges Haar darin entstanden, und die Farbe des Enthaarungsschadens ist nicht tiefer als die Haut:

so soll er sich scheren; den Enthaarungsschaden aber schert er nicht fort, und es läßt der Priester den Enthaarungsschaden sieben Tage zum zweitenmal unter Verschluss bleiben.

Und es sieht der Priester den Enthaarungsschaden am siebten Tag und siehe, der Enthaarungsschaden hat sich in der Haut nicht ausgebreitet und seine Farbe ist nicht tiefer als die Haut, so hat der Priester ihn für rein zu erklären, er wäscht seine Gewänder und ist rein.

Wenn sich aber der Enthaarungsschaden in der Haut ausbreitet selbst nach seiner Reinerklärung,

und es sieht ihn der Priester und siehe, der Enthaarungsschaden hat sich in der Haut ausgebreitet: so soll der Priester nicht nach dem goldfarbigen Haar suchen, unrein ist er.

Wenn aber der Enthaarungsschaden in seinen Erscheinungen geblieben und schwarzes Haar darauf gewachsen ist, so ist der Enthaarungsschaden geheilt, er ist rein und der Priester hat ihn für rein zu erklären.

Ein Mann oder eine Frau, wenn in der Haut ihres Fleisches Glanzstellen sind, die Glanzstellen sind weiß.

und es sieht der Priester und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind Glanzstellen, aber dunkelweiß: so ist dies nur ein Glanz, der in der Haut aufgegangen ist, er ist rein.

Und jemand, wenn ihm sein Kopf kahl wird, so ist er ein Hinterglatzkopf, rein ist er.

Wird ihm sein Kopf von der Vorderseite kahl, so ist er ein Vorderglatzkopf, rein ist er.

Entsteht aber auf der Hinterglatze oder auf der Vorderglatze ein weißrötlicher Schaden, so ist es ein auf seiner Hinterglatze oder auf seiner Vorderglatze hervorbrechender Aussatz.

Sieht ihn der Priester und siehe, das Hochweiße des Schadens ist ins Rötliche spielendes Weiß auf seiner Vorderglatze oder auf seiner Hinterglatze, ähnlich der Aussatzfarbe an der Fleischhaut:

so ist es ein aussätziger Mann, unrein ist er, für unrein hat ihn der Priester zu erklären, er hat seinen Schaden auf seinem Kopf.

Jeder Aussätzige aber, an welchem der Schaden haftet, dessen Kleider sollen eingerissen sein, sein Kopf soll ungeschoren sein, bis über den Lippenbart soll er sich verhüllen, und “unrein!” “unrein!” soll er rufen.

Alle Tage, so lange der Schaden an ihm ist, soll er unrein sein, unrein ist er. Abgesondert soll er bleiben, außerhalb des Lagers ist sein Sitz.

Und das Gewand, in welchem ein Aussatzschaden ist, an einem wollenen oder an einem leinenen Gewande,

oder an Kette- oder an Einschlaggarn von Flachs oder von Wolle, oder an einem Felle, oder an irgend einer Verarbeitung von Fell;

und es ist der Schaden dunkelgrün oder dunkelrot, an dem Gewande, oder an dem Fell oder an dem Kette- oder an dem Einschlaggarn, oder an irgend einem Geräte aus Fell: so ist es ein Aussatzschaden und ist dem Priester zu zeigen.

Sieht der Priester den Schaden, so hat er den Schaden sieben Tage unter Verschluss bleiben zu lassen.

Und sieht er den Schaden am siebten Tag, daß der Schaden in dem Gewande sich ausgebreitet hat, oder in dem Kette- oder in dem Einschlaggarn, oder in dem Fell, zu welchem Werk auch das Fell verarbeitet sein mag: so ist der Schaden ein verderblicher Aussatz, unrein ist er.

Er verbrennt das Gewand oder das Kette- oder das Einschlaggarn von Wolle oder von Flachs, oder irgendwelches Geräte aus Fell, an welchem der Schaden sich befindet; dem ein verderblicher Aussatz ist er, es soll in Feuer verbrannt werden.

Sieht aber der Priester und siehe, der Schaden hat sich in dem Gewande, oder in dem Kette- oder in dem Einschlaggarn, oder in irgend einem Geräte aus Fell nicht ausgebreitet:

so befiehlt der Priester und man wäscht das, woran der Schaden befindlich ist, und er läßt ihn zum zweitenmale sieben Tage unter Verschluss halten.

Sieht dann der Priester, nachdem der Schaden gewaschen worden, und siehe, es hat der Schaden seine Farbe nicht verwandelt, und es hat der Schaden sich nicht ausgebreitet: so ist er unrein, du sollst ihn in Feuer verbrennen, eine Vertiefung ist es im Abgetragenen oder Vollwolligen.

Sieht aber der Priester und siehe, der Schaden ist, nachdem man ihn gewaschen, blasser geworden, so reißt er ihn aus dem Gewande, oder aus dem Felle, oder aus dem Kette- oder aus dem Einschlaggarn.

Und wenn er wieder in dem Gewande, oder in dem Kette- oder in dem Einschlaggarn, oder in irgend einem Geräte aus Fell sichtbar wird, so ist es ein wiederausbrechender, in Feuer sollst du es verbrennen, das, woran der Schaden ist.

Das Gewand aber, oder das Kette- oder das Einschlaggarn, oder irgendwelches Geräte aus Fell, welches du wäschest und es verschwindet der Schaden daraus, das werde zum zweitenmale gewaschen und werde rein.

Dies ist die Lehre des Aussatzschadens des wollenen oder des leinenen Gewandes, oder des Kette- oder des Einschlaggarns, oder irgend eines Gerätes aus Fell, es für rein zu erklären oder es für unrein zu erklären.


Die Übersetzung des Wochenabschnitts stammt von „Der Pentateuch“, übersetzt und erläutert von Samson Raphael Hirsch. Frankfurt am Main, 1867-1878. Quelle: Sefaria.

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